Anlage A
Anwendung der Bestimmungen des 2. Abschnittes des 2. Teils der
COVID-19-Schulverordnung 2020/21
Die Bestimmungen des 2. Abschnittes des 2. Teils, Ampelphase „Gelb“, der Verordnung des
Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19
Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – CSchVO
2020/21), BGBl. II Nr. 384/2020, sind auf folgende im Zuständigkeitsbereich der
Bildungsdirektion für Niederösterreich liegende öffentliche und private Schulen im
Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt-Land anzuwenden:
bildung-noe.gv.at
Geschäftszahl:
Präs.-5500/999-2020









