Anlage A
Anwendung der Bestimmungen des 2. Abschnittes des 2. Teils der
COVID-19-Schulverordnung 2020/21
Die Bestimmungen des 2. Abschnittes des 2. Teils, Ampelphase „Gelb“, der Verordnung des
Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19
Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – CSchVO
2020/21), BGBl. II Nr. 384/2020, sind auf folgende im Zuständigkeitsbereich der
Bildungsdirektion für Niederösterreich liegende öffentliche und private Schulen im
Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt-Land anzuwenden:
- alle allgemeinbildenden Pflichtschulen
- alle berufsbildenden Pflichtschulen
- alle allgemeinbildenden höheren Schulen
- alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
bildung-noe.gv.at
Geschäftszahl:
Präs.-5500/999-2020
- September 2020
VERORDNUNG
der Bildungsdirektion für Niederösterreich über die Anwendung von Abschnitten der
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung
der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung
2020/21 – C-SchVO 2020/21) – 1. C-SchulampelphasenVO – Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt-
Land:
Aufgrund § 13 in Verbindung mit § 17 der Verordnung des Bundesministers für Bildung,
Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das
Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21), BGBl. II Nr.
384/2020, wird verordnet:
§ 1. Abweichend von der in § 13 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft
und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21
(COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21), BGBl. II Nr. 384/2020, festgelegten
Anwendbarkeit des 1. Abschnittes des 2. Teiles der C-SchVO 2020/21 wird für die in der Anlage
A genannten Schulen die Anwendung des 2. Abschnittes des 2. Teils der genannten
Verordnung angeordnet.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 16. September 2020 in Kraft.
Der Bildungsdirektor:
HR Mag. Johann Heuras
Elektronisch gefertigt